Aktueller Stand
Derzeit sind keine optionalen Statistik-, Marketing- oder Werbe-Trackingdienste eingebunden. Die Auswahlmöglichkeiten bereiten eine transparente Einwilligungssteuerung für eine spätere Aktivierung vor.
Notwendige Technologien
Notwendige Speicherzugriffe können die Datenschutzeinstellung, Sicherheits- und Sitzungsinformationen sowie die installierbare Web-App betreffen. Die Einwilligungsentscheidung wird unter b2b-matching-consent-v1 im lokalen Browserspeicher abgelegt, bis Sie Browserdaten löschen oder die Auswahl ändern.
Optionale Dienste
Statistik oder Marketing werden erst ergänzt, nachdem Anbieter, Zweck, Empfänger, Laufzeit und mögliche Drittlandübermittlungen hier dokumentiert wurden. Einwilligungspflichtige Dienste dürfen erst nach aktiver Zustimmung starten.
Rechtsgrundlagen und Widerruf
Erforderliche Zugriffe stützen sich auf § 25 Abs. 2 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. b oder f DSGVO. Optionale Zugriffe erfolgen nur aufgrund einer Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sie können diese jederzeit für die Zukunft ändern.
